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Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG 1665 A4 2 Seiten
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RNK Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG 1665 A4 2 Seiten

RNK Wohnungsgeberbescheinigung DIN A4 80g/m² nicht selbstdurchschreibend 2 Bl.

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· DIN A4
· Grammatur: 80 g/m²
· Verwendung für Druck- oder Schreibgerät: handschriftlich
· 2 Bl. Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 muss jeder Vermieter bei jeder Vermietung innerhalb von zwei Wochen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Kommen Vermieter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder unzureichend nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden. Nach Paragraph 19 Bundesmeldegesetz (BMG).



Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 muss jeder Vermieter bei jeder Vermietung innerhalb von zwei Wochen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Kommen Vermieter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder unzureichend nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden. Nach Paragraph 19 Bundesmeldegesetz (BMG).
Produktdaten

RNK
4002871016650
1665
A4   
Wohnungsgeberbescheinigung

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