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GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)

Veröffentlicht am 03.10.2021 16:08:36 | Kategorien: Produkthilfe Rss feed

Im heutigen Beitrag zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern informieren wir zur GWG-Grenze 2021, klären den Ablauf von GWG-Abschreibungen und stellen verschiedene GWG-Beispiele vor.

GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) Titelbild

Was sind GWG (= Geringwertige Wirtschatsgüter)?

Laut § 6 EStG ist ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR netto liegen. Neben dem Netto-Anschaffungswert bestimmen folgende Faktoren darüber, ob ein Wirtschaftsgut den Status eines GWG erhält:

• selbstständig nutzbar
• beweglich
• abnutzbar
• zum Anlagevermögen gehörend

Da gemäß § 6 Abs. 2 EStG nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens GWG sein können, muss die voraussichtliche Nutzungsdauer mindestens ein Jahr betragen.

Wie hoch ist die GWG-Genze 2021?

Die GWG-Grenzen 2021 liegen zwischen 250 EUR und 800 EUR netto (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten).

Wie funktionieren GWG-Abschreibungen?

Geringwertige Wirtschaftsgüter können in besonderer Weise von Unternehmen (inkl. Kleinunternehmer) abgeschrieben werden. Oft wird für GWG die Sofortabschreibung verwendet. So können diese in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (sofortiger Betriebsausgabenabzug) und müssen nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das reduziert den Aufwand der Buchhaltung erheblich. Werden die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter als Betriebsausgaben sofort gebucht, wirken sie sich gewinn- und steuermindernd auf die Bilanz des Unternehmens aus.

GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro müssen zudem in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden. Die getrennte Erfassung auf einem hierfür vorgesehenen Buchführungskonto erfüllt diese Anforderung.

Hier die Übersicht zu GWG-Abschreibungen:

Anschaf­fungs- / Her­stel­lungs­kosten, Ein­la­ge­wertRege­lung ab 2018
≤ 250€ Sofortabschreibung
250–800 € sofort abziehbar mit Ver­zeichnis
ODER
Sam­mel­posten ohne Ver­zeichnis
250–1000 € Sam­mel­posten optional, ohne Ver­zeichnis
> 1000 € akti­vieren

Was sind GWG-Beispiele, was nicht?

Damit Sie eine bessere Vorstellung bekommen, haben wir unten einige GWG-Beispiele aufgelistet und grenzen sie ab gegen Gegenstände, die nicht zu den GWG zählen.

GWG-Beispiele (selbstständig nutzbar)

 Bitte achten Sie darauf, nur Produkte zu wählen, die zwischen 250 und 800 Nettopreis liegen. Nutzen Sie behelfsweise die Sortierfunktion "nach Preis absteigend". Für Detailfragen zur GWG-Thematik kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Beispiele für Nicht-GWG

  • Ein Drucker (ohne Kopier- oder Faxfunktion) ist nicht selbständig nutzbar, da er einen PC benötigt, der ihm die Daten sendet. Auch ein Beamer zählt oftmals nicht als GWG.
  • Ebenso ist ein Computer ein nicht selbständig nutzbares Wirtschaftsgut, da er Monitor, Tastatur und Maus benötigt.
  • Auch ein PKW-Anhänger ist nicht selbständig nutzbar, weil er ein Zugfahrzeug benötigt.
  • Diese Wirtschaftsgüter sind aber wirtschaftlich eigenständig und können somit entsprechend der AfA-Tabelle abgeschrieben werden.

Quellen:
haufe.de > GWG
buchhaltung-einfach-sicher.de > GWG

Bitte prüfen Sie alle hiesigen Angaben selbstständig bzw. mit Ihrem Steuerberater, Garantie/Haftung sind ausgeschlossen.

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