Veröffentlicht am
30.06.2020 10:19:26
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Kategorien:
Produkthilfe
Die Mehrwertsteuersenkung tritt morgen inkraft. In unserem Beitrag unten liefern wir einerseits wichtige Infos zur Senkung der Mehrwertsteuer (Dauer, Umfang, Gründe, Aufwand, usw.). Außerdem geben wir geschäftlichen Lesern passende Produktempfehlungen für die Umstellung mit auf den Weg.
Inhaltsverzeichnis "Mehrwertsteuersenkung"
Nach dem Beschluss der großen Koalition am 03.06.2020 verblieben dem Handel nur knapp 3 Wochen zur Umsetzung der überraschenden neuen Maßnahme des Konjunkturpakets. Wir rüsten Sie mit allen Produkten aus, die Sie für Ihre Preisauszeichnung, Buchhaltung, Kundeninformation oder internen Abläufe benötigen, z. B. Stempeln mit gesenkter Mehrwertsteuer!
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Die Mehrwertsteuersenkung gilt vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. In diesem Zeitraum wird die reguläre Umsatzsteuer (betrifft Waren) von 19% auf 16% reduziert, während der ermäßigte Satz (betrifft Lebensmittel und Güter des täglichen Gebrauchs) von 7% auf 5% gesenkt wird. In strittigen Fällen gilt der Umsatzsteuersatz für das Datum der Warenauslieferung bzw. vollständigen Dienstleistungserbringung.
Ziel der Mehrwertsteuersenkung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern Einsparungen zu ermöglichen, ihre Kaufkraft zu stärken und gleichzeitig die Wirtschaft durch gesteigerte Umsätze wieder anzukurbeln. Die temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes wurde durch die Bundesregierung als Teil des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, dem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2020 zugestimmt haben.
Die gesenkte Umsatzsteuer soll, so die politische Erwartung, an Verbraucherinnen und Verbraucher in Form günstigerer Waren und Dienstleistungen weitergegeben werden. Zwar besteht von Gesetzes wegen keine Verpflichtung dazu und das Recht auf freie Preisbildung bleibt von der temporären Senkung der Mehrwertsteuer unberührt. Allerdings lassen internationale Erfahrungen und verschiedene Unternehmensankündigungen erkennen, dass Artikel günstiger werden.
Die Entscheidung, die Ersparnis an die Kunden weiterzugeben, liegt also beim jeweiligen Unternehmen, wird aber voraussichtlich in den meisten Fällen durch den offenen Wettbewerb, in dem konkurrierende Firmen stehen, zur Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Kundinnen und Kunden führen. Prinzipiell ist die Senkung der Mehrwertsteuer nicht aufs Einkaufen im Supermarkt beschränkt, da sie auch Waren wie Autos, Möbel oder Elektroutensilien betrifft.
Über den erwartbaren Vorteilen für Kundinnen und Kunden darf nicht vergessen werden darf, dass die Umstellung der Umsatzsteuer in allen Fällen erst einmal Aufwand bereitet, der sich bei Großunternehmen bis zu zweistelligen Millionenbeträgen auswachsen kann. Für kleine Geschäfte ergeben sich weitere Hindernisse: Softwareupdates an Registrierkassen werden nicht durch die Inhaber, sondern durch spezielle Techniker durchgeführt. Weil aber – so die Warnung diverser Wirschaftsverbände – die temporäre Auszeichnung mit neuen Preisen sehr aufwendig wäre, ist es Handel und Dienstleistern zumindest erlaubt, anstelle neuer Preisschilder die Reduzierung als Rabatt an der Kasse abzurechnen (ähnlich dem Schlussverkauf).
Erstmals seit 1968, der Einführung des heute gültigen Mehrwertsteuersystems, erfolgt eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes. Die letzte grundsätzliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes geschah zum 01.01.2007 – damals mit einer Anhebung des Regelsteuersatzes von 16 % auf 19 %.
Praktisch existiert kein Unterschied, beide Begriffe bezeichnen dasselbe. Korrekt nach Steuerrecht wäre "Umsatzsteuer", da der Umsatz sowohl von Waren als auch Dienstleistungen besteuert wird. Umgangssprachlich sowie auf Rechnungen oder Quittungen wird aber meist "Mehrwertsteuer" gebraucht, weil eine Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts erfolgt.
Wir bemühen uns stets um sachliche Richtigkeit, können aber etwaige Fehler nicht gänzlich ausschließen. Bitte konsultieren Sie die offiziellen Quellen für verlässliche, bindende Angaben zur Mwst.-Senkung.
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