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Barrierefreiheit im Büro — Große Rabatt-Aktion, Produkte, Tipps

Barrierefreiheit im Büro ermöglicht die ungehinderte berufliche und soziale Teilhabe durch eine von allen bedienbare Einrichtung. In unserem neu geschaffenen Ratgeber präsentieren wir Ihnen mehr als 2.500 Produkte für ein barrierefreies, behindertengerechtes und ergonomisch durchdachtes Büro. So erhalten Sie einen knappen Überblick zu elementaren Lösungsmöglichkeiten für den betrieblichen und privaten Arbeitsplatz. Allgemeine Informationen zu zentralen Begriffen und Konzepten beschließen unsere Kaufhilfe zur Barrierefreiheit.

Titelbild Barrierefreies Büro

An die Leser unserer Print-Anzeige in der TBRSV-Jahresbroschüre 2020:
Ihren Gutschein-Code können Sie im Warenkorb einlösen.

1. Unsere Produkte für ein barrierefreies Büro
– inklusive behindertengerechter & ergonomischer Artikel

Wenn man einen Arbeitsplatz von Beginn an barrierefrei konzipiert, ergeben sich für alle zukünftigen Anwender keine Einschränkungen beim selbstständigen Arbeiten. Natürlich ist dieser idealtypische Schreibtisch schwer erreichbar, aber unser Sortiment für ein Büro ohne Barrieren vermeidet oder reduziert die Hürden, die sich im Umgang mit typischem Büroinventar ergeben würden. Vielmehr macht unsere Auswahl deutlich, welche universell-flexible Eignung vielen Produkten zukommt, die vermeintlich nur für Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte oder Muskelgeschädigte geeignet sind. Unsere Produkthinweise sind nach Anwendungsort sortiert und enthalten knappe Ratschläge, wie Sie Ihren Arbeitsplatz barrierefrei gestalten können. Die Auswahl wird ergänzt um Hilfsmittel, die Beeinträchtigungen auszugleichen helfen, sowie allgemein ergonomisches Mobiliar, das der Gesunderhaltung dient.

Produkt-Eignung bitte stets prüfen:
Im Rahmen unseres Ratgebers listen wir Produkte, die tendenziell geeignet sind. Bitte klären Sie die spezifische Eignung eines hier vorgeschlagenen Produktes stets ab, indem Sie die Artikelbeschreibung zurate ziehen oder uns kontaktieren.
Wir helfen gerne!

Schreibtisch

Alles fängt beim Schreibtisch als zentralem Arbeitsmöbel an. Es finden sich verschiedene Ansätze, ein Büro möglichst barrierefrei / -arm zu gestalten oder zumindest ergonomischen Erfordernissen Genüge zu tun. An vorderster Stelle steht aber eine Gestaltung, die Rücksicht auf den Platzbedarf eines Rollstuhls nimmt.

 

Schränke & Wagen

Barrierefreies Mobiliar liefert keine Hürden und behindert die selbstbestimmte Arbeit nicht. Ordnungsmöbel wie Schränke sind dabei so zu wählen, dass sie für niemanden Nachteile mit sich bringen. Entsprechend sollten sie nicht zu hoch ausfallen, um eine Erreichbarkeit aller Fächer auch im Sitzen zu gewährleisten.

 

 Eine barrierefreie Gestaltung des Büros kann sich vieler passender Möbel bedienen. Indem man beispielsweise Stehlampen mit Schalter in Griffhöhe oder Garderoben mit variierbar hohen Haken auswählt, vermeidet man Benachteiligungen für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kleinwuchs. Für Präsentationsvorhaben sind in diesem Zusammenhang übrigens Moderationstafeln oder Tischflipcharts denkbare Lösungen.

Stühle & Co.

Spezielles arbeits- oder behindertengerechtes Sitzmobiliar erleichert viele berufliche Tätigkeiten und vermeidet Falschbelastungen.

 

Ablagen

Auf dem Schreibtisch platzierte Ablagen müssen schon im Sitzen gut erreichbar sein, damit für niemanden Nachteile entstehen. Das bedeutet, dass alle Elemente des Arbeitsplatzes nicht zu hoch oder tief aufgestellt sein dürfen. In unserem Shop finden sich mehrere Helfer für Ordnung und Übersicht, die diese Bedingung erfüllen:

Monitor / Telefon

Bei der Umsetzung eines barrierefreien Arbeitsplatzes darf eingeschränkte Mobilität eine/n Arbeitnehmer/in nicht daran hindern, der Tätigkeit ungestört nachzugehen. In bezug auf Bildschirm- und Telefon-Arbeiten sind deshalb folgende Installationen zu erwägen:

 

Maus / Tastatur

An vielen Arbeitsplätzen sind Maus und Tastatur unverzichtbare Utensilien. Entsprechend sollte hier der Computer-Ausstattung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Etwaigen Einschränkungen muss meist speziell begegnet werden, allgemein finden sich aber viele Produkte, die zumindest ergonomischen Anforderungen genügen.

 

Kraft-effiziente Bürogeräte & andere Utensilien

Nicht selten sind es unscheinbare Produkte, die einen immensen Unterschied bedeuten können, wenn es um Eigenständigkeit im Beruf geht. Auch geringe Muskelkraft oder feinmotorische Einschränkungen dürfen hierbei keine Hürden sein. Mit den richtigen elektrischen / kraft-effizienten Produkten wird der typische Büro-Arbeitsplatz barrierearm, aber auch andere Utensilien können zur Erleichterung des Alltags beitragen.

 
 

 Natürlich liegen in unserem Shop viele weitere nützliche Geräte vor, die krafteffizient sind (Falzmaschinen, etc.) oder einen anderen Vorteil bei der barrierefreien Bedienung mitbringen (Aktenvernichter und Drucker mit neigbaren Displays, usw.). Bitte kontaktieren Sie uns für mehr Infos!

Schreiben & Basteln

In unserem Online-Shop finden sich diverse ergonomische Produkte fürs Schreiben und Basteln, die sich bequemer handhaben lassen.

 

Kennzeichnung / Raumausstattung

Barrierefreie Räume erfordern ein besonderes System der Kennzeichnung. Einige Produkte, die Ihnen dabei helfen, finden Sie hier:

2. Barrierefreiheit
– Definition, Bedeutung, Vorgaben

Der Komplex "Barrierefreiheit" ist vielfältig und betrachtenswert. In den folgenden Kapiteln widmen wir uns der Defintion und Abgrenzung des Begriffes selbst, der Bedeutung der Barrierefreiheit überhaupt sowie den gesetzlichen Vorschriften.

Barrierfrei, behindertengerecht, ergonomisch – Definitionen und Unterschiede

Eine Definition sollte nicht bloß den Begriff "barrierefrei" selbst erläutern, sondern seine Bedeutung auch ähnliche Termini abgrenzen. Zwischen den Begriffen barrierefrei, behindertengerecht und ergonomisch bestehen konzeptuelle Unterschiede.

barrierefrei:
Barrierefreiheit bedeutet in etwa "von jedem nutzbar / begehbar / erreichbar". Im Behinderten­gleichstellungsgesetz (BGG) findet sich folgende Definition:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

§ 4 Barrierefreiheit aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

Der beschriebene Idealzustand der Barrierefreiheit lässt Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen also nicht auf Behinderungen in ihrer Umwelt treffen, die sie an einem selbstbestimmten Leben hindern könnten.


behindertengerecht:
"Behindertengerecht" bezeichnet eine eher nachträgliche Anpassung an die individuellen Bedürfnisse eines Nutzers. Aufgrund der Vielzahl möglicher Beeinträchtigungen existieren jedoch keine Norm-Vorgaben einer behindertengerechten Einrichtung. Der Begriff "behindertengerecht" wird heutzutage nur noch selten verwendet, um nicht die Vorstellung zu erwecken, alle Menschen mit Einschränkungen wären auf besondere Hilfen oder Zuwendung angewiesen. Stattdessen wird dem Wort / Konzept "Barrierefreiheit" der Vorzug gegeben, weil es von vornherein eine Eignung für alle formuliert / anstrebt.


ergonomisch:
"Ergonomisch" sind Arbeitsbedingungen und Produkte, die sich einer Gesunderhaltung des menschlichen Körpers verschreiben, indem sie die Tätigkeit bestmöglich an die physischen Bedürfnisse des Ausübenden anpassen (und nicht umgekehrt). Ergonomische Produkte schonen und übernehmen daher eine präventive Rolle.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

Fast 100 % der körperlich beeinträchtigten Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten im Büro. Die Zahl der Menschen mit Behinderungen in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr. Grund ist nicht zuletzt die steigende Lebenserwartung, denn das Älterwerden und körperliche Einschränkungen gehen oft miteinander einher. Barrierefreiheit und Inklusion sind längst wichtige Themen in unserer Gesellschaft, die nicht nur Mobilitätseingeschränkte, Gehörlose oder Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung betreffen. Barrierefreiheit geht uns alle an! Die Rampe nutzen auch Eltern mit Kinderwagen, der Aufzug kommt Menschen mit Gipsbein entgegen und deutlich ausgeschriebene Hinweisschilder helfen auch Menschen, die fremd in einer Stadt sind.

Barrierefreie Gestaltung — Gesetzliche Vorschriften & Allgemeine Leitprinzipien

Mittlerweile ist die Beschäftigung von Schwerbehinderten für Arbeitsgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen auch im Paragraf 154 SGB IX gesetzlich vorgeschrieben – andernfalls wird nach Paragraf 160 SGB IX eine Ausgleichsabgabe fällig.

Barrierefreie Gestaltung eines Arbeitsplatzes betrifft natürlich das ganze Gebäude. Neben dem eigentlichen Arbeitsplatz, um den es uns um hiesigen Ratgeber vorrangig geht, sind ebenso die Außenbereiche, Innenbereiche und Gänge, Türen, Treppen, Aufzüge und Sanitärräume einer Anlage auf eine barrierefreie Gestaltung hin zu prüfen. Wie die Ausstattung genau beschaffen sein muss, ist in der DIN 18040 festgehalten, die Vorgaben für barrierefreies Planen, Bauen sowie Wohnen definiert. In der DIN 18040-1 ist die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude fixiert, in der DIN 18040-2 wird die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden beschrieben. Um Barrierefreiheit am Arbeitsplatz umzusetzen, sollte man folgende Grundprinzipien bei der Planung und Gestaltung berücksichtigen:

1. Vorausplanung
Ein von Beginn an durchdachtes, barrierefreies Konzept bei der Baugestaltung vermeidet spätere Umbauten.

2. Erreichbarkeit
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz bedeutet, dass Räume und Arbeitsmittel von allen selbstbestimmt und mühelos erreichbar und nutzbar sind (und sich nicht für einzelne Nutzer Beeinträchtigungen ergeben). Das bedeutet u. a., dass wichtige Bedienelemente in einer bestimmten Höhe (85–105 cm) angebracht sein sollten bzw. überhaupt stufenlose Erreichbarkeit umzusetzen wäre.

3. Wahrnehmbarkeit
Die sensorische oder kognitive Beeinträchtigung eines Sinnes macht es im Hinblick auf Barrierefreiheit notwendig, dass am und im Gebäude das Zwei-Sinne-Prinzip umgesetzt wird. Wichtige Informationen / Gegenstände / Orte (vor allem Fluchtwege oder Gefahrenbereiche) sollten deshalb stets auffällig gestaltet und mit mindestens 2 Sinnen wahrnehmbar sein. Etwas vereinfacht gesprochen, sollten Elemente der Einrichtung / des Baus mindestens 2 der 3 folgenden Eigenschaften mitbringen:

  • gute visuelle Wahrnehmbarkeit → hohe Kontraste, große Schriften, Piktogramme, gute Beleuchtung, usw.
  • gute taktile Wahrnehmbarkeit → Tastpläne, Brailleschrift, taktile Leitsysteme, usw.
  • gute auditive Wahrnehmbarkeit → minimale Störgeräusche, gute Raumakustik, helfende technische Anlagen, usw.

3. Weitere Infos & Quellen

Wir arbeiten daran, unser Sortiment für ein barrierefreies Büro permanent zu erweitern und werden neue Artikel auch auf dieser Seite präsentieren. Bleiben Sie gespannt!

♦ Wir sind kein Spezialshop. Wenn Sie einen Überblick über sämtliche Hilfsmittel benötigen, empfehlen wir die deutsche REHADAT-Datenbank für Hilfsmittel. Dort sind derzeit [März 2020] rund 13.000 spezifische Produkte festgehalten und in ihren Aspekten (Merkmale, Einsatzbereich, Praxisbeispiele, usw.) sehr gut beschrieben. Ansonsten weisen speziell ausgestattete Fachhändler ein abgestimmtes Produkt-Portfolio auf. Danke für Ihr Verständnis!


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